Google Fonts Check Wie Du eine Abmahnung vermeidest.

Veröffentlicht am:
28.10.2022

Abmahnung bei genutzten Google Fonts
Vermehrt erhalten Webseitenbetreiber Post von einem Anwalt. In dem Schreiben wird den Betreibern vorgeworfen, mit den genutzten Google Fonts gegen die DSGVO zu verstoßen. Doch was hat es mit diesen Vorwürfen auf sich und wie kann eine Abmahnung vermieden werden? Wir helfen Dir dabei mit einem Google Font Check.

Was sind Google Fonts?

Bei Google Fonts handelt es sich um ein Schrift-Verzeichnis, welches mehr als 1.000 unterschiedliche Schriftarten beinhaltet. Diese werden Webseitenbetreiber bei der Erstellung ihrer Website mit z.B. WordPress kostenlos zur Verfügung gestellt. Mit den Jahren hat sich Google Fonts insbesondere beim Erstellen einer Website mit sogenannten Baukastensystemen als Standardlösung integriert.

Mithilfe von Baukastensystemen wird es weniger technisch versierten Personen ermöglicht, ohne großen Aufwand professionell aussehende Webseiten zu erstellen. Dabei ist vielen jedoch nicht zwangsläufig bewusst, dass Schriftarten von Google Font eingebunden wurden.

Außerdem ist die Erstellung eines Content-Plans wichtig, der Punkte wie die Frequenz der Instagram Beiträge, Veröffentlichungszeiten und bestimmte Themen abdecken sollte. Ist dies gegeben, kannst Du mit dem nächsten Schritt weitermachen.

Das Problem mit Google Font und der DSGVO

Doch warum erhalten hauptsächlich kleinere Unternehmen und Handwerker aktuell Abmahnungen? Der Auslöser hierfür ist ein Gerichtsurteil, welches Anfang des Jahres vom Landgericht München erlassen wurde.

In diesem Gerichtsurteil wurde beschlossen, dass die Online-Nutzung von Google Fonts verboten ist. Der Grund? Bei der Verwendung kann es dazu kommen, dass unerlaubt personenbezogene Daten an die Server von Google in die USA weitergegeben werden. Am Ende wurde dem Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 100 Euro zugesprochen.

Jetzt nutzen verschiedene Anwaltskanzleien dieses Urteil dafür, Unternehmen zu suchen, bei denen sie einen derartigen Verstoß vorfinden. Hauptziel dabei ist nicht zwangsläufig, die Persönlichkeitsrechte von einzelnen zu schützen, sondern um Profit zu generieren.

Allerdings muss bei der Verwendung von Google Fonts nicht unbedingt ein Verstoß gegen die DSGVO vorliegen. Aus diesem Grund ist es ratsam, die eigene Website einem Google Font Check zu unterziehen. Ausschlaggebend, ob ein Verstoß vorliegt oder nicht, ist die jeweilige Art der Einbindung von Google Font auf der Website. Schließlich stehen zwei Möglichkeiten für die Einbindung zur Verfügung.

Über den
Autor

Marco Ubben

Marco ist der Head of SEM und kümmert sich um alles rund um die Suchmaschinenwerbung.

Interesse?

Lass mal
Moin sagen!
Head of SEM bei Tebben Consulting

Ansprechpartner

Marco Ubben
Head of SEM

0441 939 20 500

info@tebben-consulting.com

0
    0
    Dein Warenkorb
    Dein Warenkorb ist leerZurück zum Shop
    WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner